Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin Studentin und arbeite seit bald vier Jahren in einer geringfügigen Beschäftigung. Im August bekomme ich mein erstes Kind und wollte danach beim Arbeitgeber Elternzeit beantragen, für ein Jahr mindestens, denn nur wenn ich Elternzeit beantrage, gibt es ja auch Elterngeld. Nun ist es ja erlaubt, während der Elternzeit max. 30h die Woche zu arbeiten. In meinem Job können wir eh maximal 17h pro Woche arbeiten, also würde ich ja da schonmal definitiv nicht drüber kommen.
Als ich nun aber bei der Personalabteilung andeutete, dass ich je nach dem, wie es mir und dem Kind geht und wie sich das mit meinem Partner vereinbaren lässt, so schnell wie möglich langsam wieder anfangen würde zu arbeiten, wurde mir gesagt, dass dann die Elternzeit frühzeitig beendet werden müsse.
Dementsprechend muss der Arbeitgeber also der Beschäftigung während der Elternzeit nicht zustimmen? Und das Elterngeld würde logischerweise auch wegfallen?
Mir wurde noch vorgeschlagen, dann erst gar nicht in die Elternzeit zu gehen, aber dann könnte ich ja natürlich auch kein Elterngeld beantragen, sehe ich das richtig?
Tut mir leid, wenn das etwas verworren ist. Ich hab mir das alles jetzt an tausend Stellen durchgelesen und Klick hat es einfach noch nicht gemacht. Wahrscheinlich habe ich irgendwo einen groben Denkfehler drin...
Vielen Dank schonmal für die Hilfe.
Herzliche Grüße
von
Nanamama
am 18.06.2014, 12:07
Antwort auf:
Arbeiten in der Elternzeit
Hallo,
nein, Sie können die TZ-Tätigkeit in der EZ weiter laufen lassen.
Das EG bekommen Sie auf jeden Fall (wenn Sie arbeiten, wird der Lohn eben angerechnet)
Der AG muss einer anderen Tätigkeit zustimmen, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.06.2014
Antwort auf:
Arbeiten in der Elternzeit
Hallo,
Du kannst nach dem Mutterschutz auch geringfügig beschäftigt weiterarbeiten und gleichzeitig Elterngeld beziehen, ohne in Elternzeit zu sein.
Mein Lebensgefährte hat das so gemacht und es ging problemlos. An Elterngeld hat er nur den Mindestbetrag bekommen. Ob das daran lag, dass sein Verdienst so gering war, oder weil er gleichzeitig arbeitete kann ich nicht mehr sagen.
Du kannst auch mal bei der Elterngeldstelle anrufen. Die sind dort sehr nett und hilfsbereit.
Evtl. kannst Du auch zur Elterngeldberatung gehen. Das macht bei uns die Caritas. Ob das bei Euch auch so ist, kann ich nicht sagen.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 18.06.2014, 14:50
Antwort auf:
Arbeiten in der Elternzeit
Du mußt die Eltermzeit nicht beenden, das ist Humbug. Aber ist klar das dein Chef das gerne hätte, dann hast Du nämlich keinen Kündigungsschutz. Den hast Du nämlich solange wie Du in Elternzeit bist, auch wenn du auf Teilzeit arbeitest.
Man darf innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Std arbeiten, dies gilt ebenso für Elterngeld. Arbeitet man mehr, erlischt für beides der Anspruch. Für Elternzeit ist die Höhe des Einkommens egal, für Elterngeld nicht. Da wird der Verdienst entsprechend "mitgerechnet", sprich den Sockenbetrag von 300 € bekommt man immer, alles darüber gibt es nur ca 33% (vom Verdienst). Muß man halt schauen ob sich das rechnet.
Mein Rat, hol Dir mal die Broschüre: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Idealerweise in doppelter Ausführung. Eine für Dich, eine für eure Personalabteilung - die scheinen da nämlich eine riesen Bildungslücke zu haben....
Ich würde auf jeden Fall, auch wenn du weniger als 30 Std arbeiten willst, Elternzeit angeben - dann mit Teilzeitwunsch. Und das unbedingt dann wenn Du die Elternzeit meldest. Wenn euer AG eh nur 17 Std anbietet, muß er eine verdammt gute Ausrede haben warum er dann keine Teilzeit innerhalb der Elternzeit anbieten kann. Auf die Ausrede vor einem Richter wäre ich echt gespannt....
Also keine Angst, den Denkfehler hast nicht du, sondern die im Personalbüro.
Mitglied inaktiv - 20.06.2014, 18:06