Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag auf Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Antrag auf Elternzeit

Kristina2016

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich bin mir unsicher ein meinem Antrag auf Elternzeit und den Daten, die ich darin angeben muss. Ich werde den Antrag in der ersten Woche nach der Geburt (sprich 7 Wochen vor antritt abgeben). Mein voraussichtlicher ET ist der 13.12.16 dh ja dass der MuSchutz am 7.2.17 endet. 1. Ist der nachstehende Text ok? Ist das Datum 08.02.17 richtig oder muss ich ab geburt schreiben? Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes (Name), geb. am 13.12.16 . Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am 08.02.17 beginnen und am 12.12.2016 beenden. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Für ein klärendes Gespräch oder bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern telefonisch zur Verfügung. 2. Wäre bei 14 Monaten Elternzeit das Enddatum der 12.02.17? 3. Wenn mein Kind schon am 7.12.16 geboren werden würde, endet der MuSchutz dann am 1.2.17 oder trotzdem am 07.02.17? Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Das kann man so machen, die Daten können aber so nicht stimmen. 2. Sie können Elternzeit bis zum dritten Geburtstag nehmen, wie Sie wollen. 3. s. 2. Liebe Grüße NB


Mädchenmama16

Beitrag melden

Hallo, davor saß ich gestern auch den ganzen Tag =) 1. ich finde der Text und Daten stimmen so. Allerdings dann der 12.12.2017 ;) 2. Genau bei 14 Monaten ist es der 12.02.17 und du müsstest ab dem 13.02.17 wieder arbeiten. 3. wenn das Kind am 07.12.16 geboren wird, endet der Mutterschutz lt. meiner Rechnung eig am 01.02.17 allerdings kann ich mich da auch irren.


malini

Beitrag melden

Solange das Kind kein bestätigtes Frühchen ist, bleibt bei einer Geburt vor ET der Mutterschutz wie beim errechneten Termin, da die Tage, die vorher fehlen hinten angehängt werden. Erst bei einer Geburt nach ET verschiebt sich das Mutterschutzende nach hinten. Aber: beantrage die EZ, wenn nicht das Kind da ist, bereite alles vor und setzt den Termin dann erst ein. Der AG muss das nicht bestätigen. Und: rechne immer ab Entbindung, das ist einfacher. Beantragen einfach Elternzeit bis zum Tag vorm Geburtstag, wenn du ein Jahr nehmen willst. Also, wenn Geburt am 7.12.16 EZ bis 6.12.17. Den Beginn der EZ musst du nicht reinschreiben.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Oder willst Du wirklich nach einem Jahr kurz vor Weihnachten wieder Vollzeit arbeiten? Habt ihr sicher Betreuung? Du musst Dich für die ersten zwei Jahre verbindlich! festlegen. Wenn Du dann TZ arbeiten willst bis 30 Stunden kannst Du das auch in Elternzeit. Und das zwei bis drei Monate vorher dann klärenn Dein VZ Vertrag bleibt bestehen in Elternzeit. Nach nur einem Jahr kann der AG einer Verlängerung widersprechen Mein Rat: Melde auf jeden Fall zwei Jahre bis 12.12.2018 und schreibe rein, dass Du ab ...... frei wählbar ..... TZ in Elternzeit arbeiten möchtest mit X Stunden in der Woche. Das kannst Du dann schieben wenn es erst später Betreuung gibt, das Kind eingewöhnt ist.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, im Herbst 2019 habe ich unser 1. Kind bekommen und 2 Jahre Elternzeit genommen. Nach Absprache mit meinem AG wollte ich nach 1 Jahr wieder TZ in Elternzeit arbeiten. Nun bin ich innerhalb der 1. Elternzeit erneut schwanger geworden. Das Kind wurde zwischenzeitlichi geboren. Die TZ-Stelle habe ich auf Wunsch des AG nicht angetre ...

Hallo! Ich habe 2 Kinder (2014 und 2018 geboren). Nun möchte ich die restliche Elternzeit nach dem 3. Lebensjahr nehmen, habe allerdings bisher keinen Antrag auf Übertrag gestellt. Stelle ich diesen Antrag habe ich keinen Kündigungsschutz, richtig? Ich möchte so schnell wie möglich Elternzeit nehmen, kann ich die Anträge zusammen stellen? Weil mein ...

Hallo, Ich denke, dass ich völlig auf dem Schlauch stehe. Ich möchte nach ursprünglich 18 Monaten Elternzeit die Elternzeit auf die vollen drei Jahre verlängern, dafür Teilzeit mit 15 Stunden einsteigen. Hintergrund ist der, dass ich im Schichtdienst tätig bin, Nachtdienste derzeit aber wegen meiner Tochter völlig ausgeschlossen sind (u.a. stille ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin während meiner Elternzeit in ein anderes Bundesland gezogen. Und bin (noch in dieser Elternzeit) wieder schwanger geworden. Die Elternzeit meines 1. Kindes werde ich vorzeitig beenden um die Mutterschaftsleistungen vom Arbeitgeber zu bekommen. FRAGE: Kann mein derzeitiger Arbeitgeber die Elternzeit, welche ich fü ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor 5 1/2 Wochen, am 14.3. meinen Sohn zur Welt gebracht(4. Kind). In der Woche darauf hatte mein Vater einen schweren Unfall und liegt nach einer massiven Hirnblutung im Koma, ich bin die einzige Angehörige in der Nähe und bin vom Gericht als Betreuerin bestimmt worden. Da mein Vater selbstständig tätig war, ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit (3 Jahre) läuft im Juni 2023 aus Gerne möchte ich dann in Teilzeit arbeiten. Anfang Februar hatte ich ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber. Ergebnis war, das ich einen Antrag stellen soll, welcher so dann binnen 2 Wochen geprüft wird. Den Antrag auf Teilzeit nach Elternzeit habe ich via Mail am ...

Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und arbeite bereits in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber (22,20 Stunden). Nun habe ich einen Antrag auf Fortführung der Teilzeittätigkeit in Elternzeit gestellt. Ich möchte gerne 25,0 Stunden arbeiten. Mein Arbeitgeber stimmt der Teilzeittätigkeit grundsätzlich zu. Allerdings wollen sie, dass ich nur ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit in der 28. SSW und mein errechneter Geburtstermin ist der 29.02.2024. Derzeit bin ich noch in Vollzeit berufstätig und meine Mutterschutzfrist beginnt Mitte Januar. Ich bereite gerade den Antrag auf Elternzeit für meinen Arbeitgeber vor und habe hierzu Fragen. Ich möchte 1,5 Jahre zu Hause bleiben u ...

Guten Morgen Frau Bader, mein Mann hat von 11/23 - 02/24 Krankengeld bezogen. Seit 03/24 arbeitet er wieder voll. Wir erwarten im Mai unser Baby und planen eine 7 monatige Elternzeit für meinen Mann. Aktuell hat er wieder gesundheitliche Beschwerden (selbe Verletzung die bereits zum Krankengeldbezug geführt hatte). Wir haben jetzt h ...

Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in der 38. SSW mit meinem 2. Kind. Regulär arbeite ich 60% als Assistenzärztin im Krankenhaus. Mein Plan ist 2 Jahre EZ anzumelden, jedoch möchte ich nicht die gesamte Zeit zu Hause bleiben, sondern vom 9. bis einschließlich 14. Lebensmonat 75% arbeiten und schließlich nach Kita Eingewöhnung ab dem 19. Leben ...