Hallo Frau Bader,
Mein Arbeitgeber hat mich darum gebeten,ihm jetzt schon schriftlich mitzuteilen,wie lange ich Elternzeit nehmen möchte!mein ET ist der 1.8. Ich möchte ab Geburt 8Monate EZ nehmen und danach nimmt mein Mann die restlichen Monate! Muss ich jetzt im Antrag vom 01.08. Bis 31.03. Schreiben oder reichen 8 monate? Oder wird der Mutterschutz dann auch nicht angegeben?
Vielen Dank und einen schönen Tag!
Liebe grüße sibiana
von
Sibiana
am 29.05.2016, 10:55
Antwort auf:
Antrag Elternzeit
Hallo,
ich würde es unverbindlich mitteilen.
Sie können ein indiv. Ende mit aufnehmen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie keinen Anspruch auf Verlängerung haben
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.05.2016
Antwort auf:
Antrag Elternzeit
Hast Du wirklich vor nach den 8 Monaten wieder Vollzeit zu arbeiten? Oder willst Du danach auf Teilzeit von höchstens 30 Std die Woche?
Und, dein Mann hat eine eigene Elternzeit. Es ist egal wie lange Du deine nimmst. Er hat einen eigenen Anspruch von bis zu 3 Jahren.
Oder meinst Du Elterngeld? Falls Du Elterngeld meinst, das ist eine andere Baustelle. Da gilt, ihr haben beide zusammen 14 Monate bis zum 14ten Lebensmonat zur Verfügung. Die ersten beiden Monate werden der Mutter auf jeden Fall zugesprochen wegen Mutterschutz und der Vater muss auch - wenn er Elterngeld beziehen will - mindestens 2 volle LEBENSMONATE nehmen.
Elternzeit kann man aber länger machen wie es Elterngeld gibt. Und zudem darf auch innerhalb der Elternzeit bis zu einem bestimmten Umfang gearbeitet werden. man hat dann aber besonderen Kündigungsschutz.
Genaue Daten kannst Du eh nicht angeben. Die wenigsten Kinder kommen am errechneten ET. Entsprechend kannst Du auch keine EZ vom 1.08 an anmelden, sondern nur voraussichtlich. Ob Du nun 8 Monate ab Geburt rechnest, oder sagst ab dem 9ten Lebensmonat stehst Du wieder zur Verfügung ist einerlei. Ist halt leichter ab Geburt zu rechnen, weil Mutterschutz nicht genau 2 Monate geht. Du beantragst Da auch gar nichts, sondern meldest nur an. Und als Frau muss du die Meldung auch erst spätestens 1 Woche nach der Geburt machen - wegen der achtwöchigen Mutterschutzzeit. Außer es sind Mehrlinge oder eine Frühgeburt - dann verlängert sich diese noch.
Falls Du vor hast danach weniger wie 30 Std zu arbeiten, oder das eh schon tust, würde ich das im Rahmen der Elternzeit machen.
Mitglied inaktiv - 29.05.2016, 12:08
Antwort auf:
Antrag Elternzeit
Vielen Dank für die ausführliche Antwort! !!ja ich will nach den 8 monaten wieder 100% arbeiten, dann geht mein mann in elternzeit und dann müssen wir das ganze eben überbrücken mit Schwiegereltern kita usw. Bis ich wieder schwanger bin und in Beschäftigungsverbot gehen kann! Danach werde ich dann aber 3 jahre elternzeit nehmen! Denke so ist es auch finanziell am besten!!!
Lg sibiana
von
Sibiana
am 30.05.2016, 08:01
Antwort auf:
Antrag Elternzeit
Dann meldest Du an die ersten 8 Lebensmonate !! des Kindes Elternzeit zu nehmen.
Die genauen Daten ergeben sich dann anhand der tatsächlichen Geburt.
Und bitte gleich um Übertragung der möglichen 24 Monate Elternzeit bis zum 8. Geburtstag des Kindes.
Die kannst Du dann nach Bedarf noch später nehmen.
von
Sternenschnuppe
am 30.05.2016, 13:27