Anspruch auf den Tankgutschein auch im Beschäftigunsverbot?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf den Tankgutschein auch im Beschäftigunsverbot?

Alle Mitarbeiter erhalten (unabhängig von Wohnort und Qualifikation) den 44€ Tankgutschein, wenn ich ihn auch im Mutterschutz bekomme, habe ich dann auch Anspruch drarauf wenn ich im Beschäftigungsverbot bin? Danke für die Mühe/Hilfe

Mitglied inaktiv - 20.07.2017, 09:53



Antwort auf: Anspruch auf den Tankgutschein auch im Beschäftigunsverbot?

Hallo, Wenn alle ihn bekommen. Ja Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.07.2017



Antwort auf: Anspruch auf den Tankgutschein auch im Beschäftigunsverbot?

Was heißt denn "den 44€ Tankgutschein"??? Wann und warum bekommt man bei euch einen Tankgutschein? Ist im Arbeitsvertrag etwas dazu geregelt? Gibt es dazu eine Betriebsvereinbarung?

von chrissicat am 20.07.2017, 16:54



Antwort auf: Anspruch auf den Tankgutschein auch im Beschäftigunsverbot?

Im Arbeitsvertrag ist dazu bei uns nichts geregelt. Prinzipiell handelt es sich (soweit ich das weiss) um eine steuerfreie/sozialversicherungsfreie Aufmerksamkeit/Sachzuwendung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer. Das sind 44€, die z.B. als Tankgutschein, aber auch als Einkaufsgutschein oder Essengutschein möglich sind.

Mitglied inaktiv - 21.07.2017, 09:38



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