Anspruch auf Arbeitslosengeld in elternzeit erneut schwanger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Arbeitslosengeld in elternzeit erneut schwanger

Liebe Frau Bader, Ich bin im 3. Elternzeitjahr und nun in der 7. Woche schwanger und nicht arbeitslos oder Arbeitssuchend gemeldet .. wie kann ich vorgehen um Unterstützung zu erhalten .. mein Vertrag ist während der 1. Schwangerschaft ausgelaufen .. mein Mann ist im Arbeitsverhältnis .. vielen Dank für Ihre Antwort

von Angelela81 am 07.10.2016, 12:15



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld in elternzeit erneut schwanger

Hallo, verstehe ich nicht. Wenn sie doch einen Job haben, wieso bekommen Sie dann keinen Lohn? Unabhängig davon hängt es natürlich von der Höhe des Lohnes Ihres Ehemannes ab, ob Sie ergänzende soziale Leistungen erhalten können, das kann Ihnen nur der Sachbearbeiter mitteilen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.10.2016



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld in elternzeit erneut schwanger

Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Wenn Du jetzt arbeiten möchtest, dann würde ich mich schnellstmöglich beim Arbeitsamt melden. ACHTUNG: Du mußt nachweisen können, dass Dein Kind betreut ist. Evtl. hast Du Anspruch für Arbeitslosengeld. LG Peeka

von peekaboo am 07.10.2016, 12:38



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld in elternzeit erneut schwanger

Hab vergessen zu schreiben dass ich 2 Mini Jobs hab .. jedoch ohne geleistete Arbeit kein Lohn .. Danke für die schnelle Antwort

von Angelela81 am 07.10.2016, 13:06



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld in elternzeit erneut schwanger

Und die kleine ist 18 Monate alt und kommt erst mit 3 in den Kindergarten ..

von Angelela81 am 07.10.2016, 13:11



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld in elternzeit erneut schwanger

Ist auf geringfügiger Basis als Reinigungskraft .. die Stunden die ich leiste bekomm ich bezahlt .. ich werd mich weiter informieren.. da ich diese Stellen vermutlich nicht mehr lange ausüben darf .. es besteht eine Risiko Schwangerschaft

von Angelela81 am 07.10.2016, 14:50



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld in elternzeit erneut schwanger

Dann bekommst Du ein BV und den Lohn weiter.

von Sternenschnuppe am 07.10.2016, 18:01



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld in elternzeit erneut schwanger

So wie meine Vorrednerin schreibt. Und wenn du immer unterschiedlich viel verdient hast, dann bekommst du den Durchschnitt der letzten 3 Monate.

von chrissicat am 07.10.2016, 20:40



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