Liebe Frau Bader,
Ich bin im 3. Elternzeitjahr und nun in der 7. Woche schwanger und nicht arbeitslos oder Arbeitssuchend gemeldet .. wie kann ich vorgehen um Unterstützung zu erhalten .. mein Vertrag ist während der 1. Schwangerschaft ausgelaufen .. mein Mann ist im Arbeitsverhältnis .. vielen Dank für Ihre Antwort
von
Angelela81
am 07.10.2016, 12:15
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeitslosengeld in elternzeit erneut schwanger
Hallo,
verstehe ich nicht. Wenn sie doch einen Job haben, wieso bekommen Sie dann keinen Lohn?
Unabhängig davon hängt es natürlich von der Höhe des Lohnes Ihres Ehemannes ab, ob Sie ergänzende soziale Leistungen erhalten können, das kann Ihnen nur der Sachbearbeiter mitteilen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.10.2016
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeitslosengeld in elternzeit erneut schwanger
Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Wenn Du jetzt arbeiten möchtest, dann würde ich mich schnellstmöglich beim Arbeitsamt melden. ACHTUNG: Du mußt nachweisen können, dass Dein Kind betreut ist.
Evtl. hast Du Anspruch für Arbeitslosengeld.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 07.10.2016, 12:38
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeitslosengeld in elternzeit erneut schwanger
Hab vergessen zu schreiben dass ich 2 Mini Jobs hab .. jedoch ohne geleistete Arbeit kein Lohn ..
Danke für die schnelle Antwort
von
Angelela81
am 07.10.2016, 13:06
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeitslosengeld in elternzeit erneut schwanger
Und die kleine ist 18 Monate alt und kommt erst mit 3 in den Kindergarten ..
von
Angelela81
am 07.10.2016, 13:11
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeitslosengeld in elternzeit erneut schwanger
Ist auf geringfügiger Basis als Reinigungskraft .. die Stunden die ich leiste bekomm ich bezahlt .. ich werd mich weiter informieren.. da ich diese Stellen vermutlich nicht mehr lange ausüben darf .. es besteht eine Risiko Schwangerschaft
von
Angelela81
am 07.10.2016, 14:50
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeitslosengeld in elternzeit erneut schwanger
Dann bekommst Du ein BV und den Lohn weiter.
von
Sternenschnuppe
am 07.10.2016, 18:01
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeitslosengeld in elternzeit erneut schwanger
So wie meine Vorrednerin schreibt. Und wenn du immer unterschiedlich viel verdient hast, dann bekommst du den Durchschnitt der letzten 3 Monate.
von
chrissicat
am 07.10.2016, 20:40