Guten Tag Frau Bader, da ich ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen habe, würde ich gerne wissen, ob ich dennoch ein Anrecht auf mein Jahrebonus habe? Dieser richtet sich nach meiner persönlichen Zielerreichung. Im internet habe ich widersprüchliches hierzu gelesen und bin mir nicht sicher, in wie weit Sonderzahlungen mutterschutzrechtlich weiter gezahlt werden müssen, wenn man keine Arbeitsleistung erbringen konnte.. Ich hoffe, sie können mir weiterhelfen.. Vielen Dank für ihre Hilfe.
von Melissa22 am 22.12.2014, 19:48