Hallo Frau Bader,
ich werde im nächsten Jahr Elternzeit nehmen und werde etwas mehr als den Sockelbeitrag bekommen, so ca. 330€. Jetzt fragt mein Chef an, ob ich nach einer gewissen Zeit regelmäßig wöchentlich für nur so ca. 3 Stunden aushelfen könnte. Ich weiß, dass mir dieser Verdienst vom Elterngeld abgezogen werden wird. Bekomm ich trotzdem den kompletten Sockelbetrag ausgezahlt oder wird der Nebenverdienst in voller Höhe abgezogen, also auch über die 300€ hinaus?
Viele Grüße!
von
Sonne212
am 05.11.2012, 10:49
Antwort auf:
Abzug bei Elterngeld bei Nebentätigkeit
Hallo,
jeder Verdienst wird angerechnet.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.11.2012
Antwort auf:
Abzug bei Elterngeld bei Nebentätigkeit
ALLE Einnahmen (dabei ist es egal ob es Urlaubsgeld, Auszahlung von Überstunden oder Arbeitslohn ist) werden auf das Elterngeld angerechnet.
Letzlich bleiben Dir vom Zuverdienst ca. 33%.
Das berechnet sich so:
E: Einkommen gesamt
Ga: altes Nettogehalt (was zur Berechnung des Elterngeldes ermittelt wurde)
Gn: neues Nettogehalt (Zuverdienst)
Ohne Zuverdienst ist E = 0,67*Ga
Mit Zuverdienst ergibt sich:
E = (Ga - Gn)*0,67 + Gn
E = 0,67*Ga - 0,67*Gn + Gn
E = 0,67*Ga + (Gn - 0,67*Gn)
E = 0,67*Ga + 0,33*Gn
Der Sockelbetrag wird allerdings immer ausgezahlt.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 05.11.2012, 11:30