Hallo liebe Frau Bader,
ich suche Quellen oder Links im Internet über das neue Gesetz, dass bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit das Mutterschutzgeld nicht nur von der KK sondern auch von dem AG gezahlt werden muss.
Können Sie mir da was nennen, was ich meinem Personalchef weiterreichen kann, falls er unwissend ist oder tut? ;-)
Gerne möchte ich ihn um den AG-Anteil bitten.
Vielen Dank für Ihre Arbeit hier und herzliche Grüße
Schnackel
von
Schnackel
am 07.02.2013, 11:26
Antwort auf:
AG-Anteil Mutterschutzgeld nach Abbruch der laufenden Elternzeit
Hallo,
§ 16 BEEG!
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.02.2013
Antwort auf:
AG-Anteil Mutterschutzgeld nach Abbruch der laufenden Elternzeit
Hier mal ein paar Links:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=187874.html
(Ganz unten den externen Links folgen auf BEEG - dann §16 BEEG Satz 3. Zitat: Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 Absatz 2 und des § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden; in diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen.)
http://www.bundesrat.de/cln_330/nn_2291536/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2012/0301-400/0347-12.html
(347/12, Drucksache, als PDF-Datei)
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl
(Bundesgesetzblatt Nr. 42 vom 17.09.2012, Publikmachung des neuen Gesetzes)
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=89272.html
(Seite 76 Mitte: Zitat: Mütter, die sich bereits in Elternzeit befinden und erneut schwanger sind, können die Elternzeit wegen der Mutterschutzfristen (6 Wochen vor und mindestens 8 Wochen nach der Geburt) nach dem Mutterschutzgesetz vorzeitig beenden, auch ohne dass der Arbeitgeber zustimmt.)
Wenn eine Mutter die Elternzeit unterbricht, impliziert das, dass sie im Mutterschutz wieder als "normale Arbeitnehmerin" gilt und daher Anspruch auf den AG-Zuschuss hat.
Falls Du noch einen Musterbrief benötigen solltest, schreibe mir eine PN. Ich helfe gerne weiter.
von
Sonni74LS
am 07.02.2013, 12:58
Antwort auf:
AG-Anteil Mutterschutzgeld nach Abbruch der laufenden Elternzeit
Genau!
Unterbrichst du die Elternzeit, bist du genau auf dem Stand als damals dein erster Mutterschutz begonnen hat! Genau auf dem Stand, wie wenn deine EZ ganz normal ausgelaufen wäre und du wieder schwanger wärst!
Die Rechte und Pflichten ergeben sich aus den gleichen Vorschriften wie damals auch! Mutterschutzgesetz, Reichsversicherungsordnung, BEEG, usw.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 08.02.2013, 10:20