27m_ina
Hallo Frau Bader. Ich habe vor Mitte-Ende Januar mit meinem Kind (3 Monate) in meine Heimat (600km entfernt) zu ziehen. Dort habe ich familiäre Unterstützung, die ich hier nicht habe und die mir ganz einfach an manchen Tagen fehlt. Meine Wohnung ist bereits gekündigt. Der KV hat sich in der Frühschwangerschaft getrennt und seitdem wenig Interesse gezeigt. Kennengelernt hat er sein Kind demnach auch noch nicht, war nicht im Krankenhaus obwohl das in seinem Wohnort ist. Sorge- und Aufenthalsbestimmungsrecht ist bei mir. Beim Jugendamt besteht eine Beistandschaft, die sich bisher um Unterhaltsvorschuss und Vaterschaftsanerkennung gekümmert hat. Zu meinen Fragen: kann er mir zu irgendeinem Zeitpunkt den Umzug untersagen? Muss ich ihn über den Umzug informieren, und wenn ja wann? Ich will ihm sein Kind nicht entziehen, so soll es nicht rüberkommen. Aber bei dem mangelndem Interesse.... Ich habe ehrlich gesagt Angst, er könnte das geteilte Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen um unseren Umzug zu verhindern. Ich hoffe Sie haben einen Tipp für mich. Danke im Voraus und Liebe Grüße
Hallo, solange Sie alleine das Sorgerecht haben, kann er Ihnen nichts. Also schnell weg. Liebe Grüße NB
Felica
Solange er kein Sorgerecht hat, und das muss er selbst beantragen, kannst du mit dem Kind hinziehen wohin du magst. Umgang über 600km ist aber utopisch, das wird eher nichts werden. Erst recht wenn er sich nicht gerade überschlägt.
Mitglied inaktiv
zieh um so schnell du kannst und halt die füße still, sprich die klappe.... du musst überhaupt nichts!
27m_ina
Ich habe irgendwo gelesen er könne mich dann anzeigen wegen Kindesentziehung, also wenn ich ihm nicht früh genug Bescheid sage... das würde ich auch gerne vermeiden, deshalb will / kann ich hier nicht knall auf fall weg...
Berlin!
Doch, kannst Du. Du hast das alleinige Sorgerecht, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Also kannst Du auch nach Finnland ziehen, ohne, dass der Vater etwas dagegen tun kann. Solange er nicht das SR beantragt. Also weg, asap.
la-floe
ich kann den anderen nur beipflichten. Bloß nix erzählen, umziehen, fertig. Er hat rechtlich überhaupt keine Handhabe dich zurückzuholen/zu verklagen etcpp. Sollte er aber vom Umzug Wind bekommen und einen SR-Streit anzetteln wird es schwieriger (nicht inmöglich aber schwieriger)- floe
27m_ina
Huhu! Ich nochmal, ich hoffe das liest noch jemand. Ich habe eine Beistandschaft (wg. Unterhalt, Vaterschaftsanerkennung) beim JA für mein Kind, den Sachbearbeiter informiere ich dann auch erst nach dem Umzug, oder? Oder ist dieser gar nicht mehr nötig, da das bereits erledigt ist Danke für Eure / Ihre Antwort .... LG
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