Hallo Fr. Bader,
ich hätte eine Frage an Sie:
Mein Sohn ist 16 Monate alt, ich hatte damals 2Jahre als Elternzeit beantragt, bei dem ich das erste Jahr das Geld bekam, auf 24 Monate wollte ich es nicht strecken! Nun ist es so, dass wir Ende diesen Jahres den 2. Kinderwunsch fortsetzen möchten, ich wäre ja bis Ende Febr. 2013 noch in Elternzeit.
Was wäre wenn ich in der Elternzeit wieder schwanger werden würde? Was steht mir zu?
Falls es wichtig ist, wir kommen aus BaWü!
Vielen Dank Nicole
von
nicci1986
am 13.07.2012, 19:35
Antwort auf:
2. Schwangerchaft u in Elternzeit
Hallo,
Sie gehen erst wieder arbeite u bekommen dann genau wie beim ersten Kind EG, MG, KG etc. Nur noch zusätzlich bis zum 3. Geb. des 1. Kindes den Geschwisterbonus
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.07.2012
Antwort auf:
2. Schwangerchaft u in Elternzeit
Was meinst Du genau, was Dir zusteht ?
Wann ?
Nach der Elternzeit gehst Du arbeiten und Elterngeld wird berechnet ab Beginn neuer Mutterschutz 12 Monate zurück.
Alle Monate nach dem ersten Geb. vom ersten Kind bis zum
Arbeitsantritt sind Nullrunde und ziehen den Schnitt fürs neue Elterngeld runter.
Geschwisterbonus 75€ bis das erste Kind 3 ist.
von
Sternenschnuppe
am 13.07.2012, 23:17