JohannaSophiaP
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gern 2 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen um länger bei meinem Kind bleiben zu können. Mein Partner möchte mich gern direkt nach der Geburt für 8 Wochen unterstützen. Welches Elterngeld müssen wir beantragen und ist es meinem Partner überhaupt möglich 2 Monate Elternzeit zu nehmen wenn ich 2 Jahre zu Hause bleiben möchte ? Oder sollte er sich dann Urlaub nehmen, weil es nicht so umzusetzen geht wie wir uns das vorstellen. Ich bedanke mich sehr bei Ihnen im Voraus.
Hallo, EZ kann jeder 3 Jahre nehmen. EG können Sie zusammen 14 Basismonate nehmen und diese indiv. aufteilen. Nur die Monate mit MG-Bezug werden automatisch der Mutter zugerechent. Liebe Grüße NB
mellomania
jedes Elternteil hat Anrecht auf 3 Jahre. auch parallel möglich. dein partner muss sogar zwei monate nehmen, die in den ersten 14 lebensmonaten des kindes liegen, um elterngeld erhalten zu können. ihr habt zusammen 14 monate basiselterngeld. du beantragst 12 monate, er 2. faktisch erhälst du 10, da die ersten beiden monate mutterschutz sind und zwei elterngeldmonate überlappen. heißt, du erhälst elterngeld bis zum 1. geburstag des kindes. dein partner kann entweder zwei monate parallel zu dir nehmen oder nach dir. um direkt am tag der geburt und die 8 wochen danach dahem bleiben zu können, meldet dein partner die elternzeit 7 wochen vor dem errechneten ET. nur so hat er kündigungsschutz. meldet er früher, hat er den schutz nicht.
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