Hallo Herr Dr. Paulus,
ich habe zur zeit Probleme mit meinen Zähnen war auch schon öfter deshalb beim Zahnarzt und jetzt hätte ich ein paar Fragen dazu.
1) kann man in der Schwangerschaft ( 12 SSW ) ohne Bedenken eine Betäubungsspritze geben?
2) Mein Zahnarzt meint es ist kein Problem das er den Zahn mit Amalgam
füllt, ich habe auch schon im Internet gesucht und da stehen einige
schlimme Dinge was alles in der Schwangerschaft passieren kann wie
sehen Sie das?
3) Wie ist es wenn er den Zahn gezogen werden muß ist das ein Problem ?
z.B Röntgen oder Schmerzmittel
Vielen Dank für Ihre Antwort
Lg
Mitglied inaktiv - 03.10.2008, 19:29
Antwort auf:
Zahnbehandlung
Bei der Anwendung von Lokalanästhetika liegen bisher keine Hinweise auf eine Fruchtschädigung beim Menschen bzw. in Tierversuchen vor. Articain und Bupivacain besitzen eine hohe Plasma-Eiweißbindung und eine kurze Halbwertszeit, so dass nicht mit dem diaplazentaren Übertritt einer erheblichen Substanzmenge auf den Embryo bzw. Feten zu rechnen ist. Für operative Eingriffe während der Schwangerschaft gilt die Lokalanästhesie als schonende Anästhesiemethode.
Die Quecksilber-Absorption aus Zahnamalgam ist gering (Mandel 1991; Larsson 1992; Eley & Cox 1993; Lorscheider et al 1995). Anhaltspunkte für ein fruchtschädigendes Potential von Zahnamalgam liegen nicht vor.
Die Freisetzung geringer Mengen von Quecksilber aus Amalgamfüllungen ist bekannt (Patterson et al 1985; Vimy & Lorscheider 1985). Eine Entfernung von Amalgamfüllungen geht mit einem vorübergehenden Anstieg des Quecksilberspiegels im Plasma einher (Bjorkman et al 1997). Unter Absaugung bei Entfernung der Amalgamfüllungen ist nicht mit problematischen Quecksilber-Belastungen zu rechnen.
Selbstverständlich wären Röntgenaufnahmen des Kiefers (unter Bleiabdeckung des Bauches) sowie eine Zahnbehandlung in Lokalanästhesie im zweiten Schwangerschaftsdrittel zulässig.
Der Umgang mit Röntgenstrahlen in der Schwangerschaft löst bei Patientinnen wie Ärzten große Besorgnis aus. Die intrauterine Belastung eines Feten durch die üblichen Strahlenquellen aus Kosmos, Luft und Boden beträgt weniger als 1 mGy (Bentour 2001). Die größte Empfindlichkeit des zentralen Nervensystems für Strahlenschäden liegt zwischen Schwangerschaftswoche 8 und 15 nach Empfängnis. Bei fetaler Strahlenbelastung unterhalb von 50 mGy ließ sich im Vergleich zu Schwangeren mit der natürlichen Hintergrundbelastung keine Zunahme von kindlichen Komplikationen feststellen (Brent 1989).
Entsprechend einer Stellungnahme des American College of Radiology gibt es keine radiologisch-diagnostische Maßnahme, die bei einmaliger Anwendung zu einer Strahlungsdosis führt, die ausreichend wäre, die normale Entwicklung eines Embryos oder Fetus zu gefährden (Hall 1991). Bei einer zahnärztlichen Kleinbildaufnahme ist die Strahlenbelastung für den Fetus 500.000 mal geringer und bei einer Panoramaaufnahme immer noch 50.000 mal geringer als der genannte kumulative Grenzwert von 50 mGy (Pertl et al 2000). Sie liegt somit im Bereich der täglichen natürlichen Hintergrundsbelastung.
Von der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde werden die Verwendung hochempfindlicher Filme, Rechtecktubus sowie Mehrfachröntgenschutz (z.B. doppelte Bleischürze) und die Beschränkung der Zahl der Aufnahmen auf ein Minimum empfohlen (Willershausen-Zönnchen 1994).
Wenn eine dentale Röntgenaufnahme in der Schwangerschaft erforderlich erscheint, sollte unbedingt auf die extrem niedrige Strahlenbelastung von 0,1 (Kleinbild) bis 1 µGy (Panoramaröntgen) hingewiesen werden.
Paracetamol gilt als Schmerzmittel erster Wahl in der Schwangerschaft. Für Erwachsene ist kurzfristig eine Maximaldosis von 4 g pro Tag vertretbar. In der Schwangerschaft sollte bei längerer Einnahme eine Dosis von 2 g pro Tag nicht überschritten werden.
von
Dr. Wolfgang Paulus
am 03.10.2008