Hallo, meine Elternzeit endet jetz Anfang November. Würde gern in meinen alten Beruf (Arzthelferin) zurück. Arbeite z. Zt. als Küchenhilfe auf 400 Euro Basis.
Also für meine vollzeitstelle damals wurde eine Nachfolgerin eingestellt, ich habe ihr damals gesagt das ich nach den drei Jahren warscheinlich nicht wieder komme. Jetzt würde ich aber gerne( vom Geld her muß ich es auch) wieder halbe Tage morgens arbeiten und für nachmittags würde dann eine Stundenkraft eingestellt. Geht das so einfach, ich habe doch ein Anrecht auf eine Stelle oder?! oder kann sie da irgendwie gegenan gehen?!
Vielen Dank schon mal.
Gruß Sandra
Mitglied inaktiv - 13.07.2007, 21:25
Antwort auf:
Zurück zum alten Arbeitsplatz
Hallo,
einen Anspruch auf Vollzeit haben Sie auf jeden Fall. Auf TZ nur, wenn der betrieb mind. 15 AN hat.
Liebe Gruesse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2007
Antwort auf:
Zurück zum alten Arbeitsplatz
Hi Leonie...
Du hast zwar ein Recht auf Deine alte Stelle (vorrausgesetzt Du hast die EZ schriftlich eingereicht)... allerdings hast Du nicht unbedingt ein Anrecht auf eine Teilzeit Stelle...
Dies hängt von der Mitarbeiterzahl des AGs ab...
Tja und selbst wenn er Dir eine TZ Stelle anbieten müßte, muß das nicht zwingend zu den Dir möglichen Zeiten sein ....
LG'
Peeka
Mitglied inaktiv - 13.07.2007, 22:07