Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin in einer Kindertagesstätte beschäftigt. 2013 bin ich mit meinen Sohn schwanger gewesen und durch fehlenden Immunschutz, ist auch direktes Beschäftigungsverbot durch den Betriebsarzt der gesamten Schwangerschaft ausgesprochen worden. Nun endet zum 1. November 2015 meine Elterzeit und bin wieder in der 12ssw. Wird jetzt wieder ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen? Wird wieder mein Monatslohn durch die Krankenkassen bezahlt? MFG Katrin
von Karsjopeier am 20.10.2015, 22:17