Liebe Frau Bader, man hat ja Anspruch auf Mutterschutz: 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach. Frage: Wenn das Kind zwei Wochen früher zur Welt kommt, wird das dann nach der Geburt dem Mutterschutz zugeschlagen, sprich: hätte ich dann vor der Geburt 4 Wochen und nach der Geburt 10 Wochen Mutterschutz? Vielen lieben Dank! Mäuschen
von Maueschen am 10.09.2015, 13:16