Frage: Zahlung während Mutterschutz

Ich habe im Mai 2002 eine Tochter bekommen und ein Jahr Elternzeit beantragt. Während der Elternzeit habe ich bereits im kleinen Stil wieder bei meiner Firma gejobbt und seit Juli arbeite ich wieder regelmässig (20-35 Stunden/Woche). Für die Elternzeit habe ich einen Vertrag über 50 Stunden/Monat abgeschlossen, die ich auf jeden Fall irgendwie organisiert bekomme. Ich habe aber in der Realität jeden Monat viel mehr gearbeitet. a) Auf welche Stundenzahl (Vertrag oder tatsächlich durchschnittlich gearbeitet Stundenzahl) bezieht sich im Krankheitsfalle meine Zahlung ? b) Mitte Februar beginnt nun der Mutterschutz für mein zweites Kind (Stichtag 1.4.04). Bekomme ich während der 14 Wochen (vor und nach der Entbindung) die Summe, die den 50Stunden monatlich entspräche oder die Summe, die ich durchschnittlich wirklich im letzten Jahr gearbeitet habe.

Mitglied inaktiv - 06.01.2004, 22:49



Antwort auf: Zahlung während Mutterschutz

Hallo, a) Durchschnitt b) Durchschnitt Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.01.2004



Antwort auf: Zahlung während Mutterschutz

Bekomme ich den Durchschnitt auch für die genommenen Urlaubstage bezahlt ? Wo kann ich das nachlesen - mein Arbeitgeber hat bereits alles falsch abgerechnet und ich würde ihm gern etwas Schriftliches unter die Nase halten.

Mitglied inaktiv - 11.01.2004, 23:40



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