Hallo, ich bin schwanger und wir überlegen das mein Partner die komplette Elternzeit nimmt, d.h ich bleibe nur die 8 Wochen nach ET Mutterschutz zu Hause und gehe dann wieder voll arbeiten.Ich selber nehme also keine Elternzeit in Anspruch. Da habe ich ein paar Fragen dazu. 1. Ab wann und wie lange kann mein Partner die Elternzeit nehmen? 12 Monate von ET an bei vollem Elterngeld oder gibt es da Abzüge? Ich bekomm ja Mutterschutzgeld und den Zuschuß vom AG. Oder darf er erst an Anschluß der 8 Wochen Mutterschutz Elternzeit nehmen für 10 Monate dann??? Das ist wichtig, da wir bald bei seinem AG die Elternzeit beantragen müssen. 2. Mein Partner hat meinen Wohnsitz und dann auch von unserem Kind als Zweitwohnsitz. Sein Hauptwohnsitz befindet sich im gleichen Landkreis aber in anderen Stadt. Gibt es da Probleme beim Elterngeld beantragen? Muß er sich vorher auf unseren Wohnsitz ummelden? Schon mal vielen Dank für die Antwort.
von k.strutzi am 13.05.2013, 19:07