Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit dem 17.09.15 im Beschäftigungsverbot was mir mein AG ausgestellt hat. Da ich an einer Tankstelle im 3 Schicht System gearbeitet habe bekam ich viele Zuschläge. Meine Frage ist, berechnet sich das Entgelt was ich weiterhin bekomme aus dem Nettoverdienst der letzten 13 Wochen oder aus dem Bruttoverdienst? Bzw inkl. den Zuschlägen oder bekomme ich nur noch den Grundlohn? Würde bei mir mind. 400 Euro ausmachen. Vielen Dank im Vorraus Mama2016
von Mama2016 am 12.10.2015, 15:42