Hallo Frau Bader, ich befinde mich in Elternzeit meiner ersten Tochter. Ich habe 1 jahr beantragt ,aber musste meine Elternzeit auf 4 Monate verlängern , da wir keinen Krippenplatz bekommen haben. Jedoch bin ich nun wieder schwanger in der 7 Woche. Wie setzt sich jetzt mein Elterngeld zusammen! ?ich würde direkt nach Ende der ersten Elternzeit in den Mutterschutz rutschen. Lg
von
E86
am 18.02.2016, 20:59
Antwort auf:
Wieviel Elterngeld steht mir zu, wenn ich noch in der ersten Elternzeit bin?
Hallo,
es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt - die Monate mit Bezug von Basis-EG u MG werden herausgerechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2016
Antwort auf:
Wieviel Elterngeld steht mir zu, wenn ich noch in der ersten Elternzeit bin?
Immer die 12 Monate vor Mutterschutz zählen.
Die 4 nach dem ersten Geburtstag gehen mit 0€ in die Berechnung, das davor mit altem Lohn.
von
Sternenschnuppe
am 19.02.2016, 07:27