Frage: Wiedereinstieg

Hallo, ich habe ca. 2 Jahre VZ gearbeitet, bin dann Schwanger geworden. 6 Monate nach der Geburt habe ich dann für 1,5 Jahre TZ,( 50 % ) gearbeitet bis mein Arbeitgeber mir mitteile aus wirtschaftl. Gründen könne er mich nur noch auf 400 € weiter arbeiten lassen. Wir haben den Arbeitsvertrag nie geändert er läuft immer noch auf VZ, wir haben alles mündlich vereinbart. Jetzt habe ich mein 2. Kind bekommen und möchte im Sommer wieder mit 50 % anfangen ( 2 ganze Tage die Woche und SA). Habe meinem Chef das schriftl. mitgeteilt und zur Antwort bekommen: Zur Zeit besteht leider keine Möglichkeit mich zu Beschäftigen. Muß ich dies so hinnehmen? Rein rechtl. muß er mich wieder einstellen? Wenn ja VZ, TZ oder Minijob. Wir sind keine 14 Beschäftigten. Falls er mir kündigt, von welchem Gehalt wird dann das Arbeitslosengeld berechnet VZ, TZ .... vor der Geburt der Kinder? Danke im voraus für die Rückantwort

Mitglied inaktiv - 12.03.2010, 20:36



Antwort auf: Wiedereinstieg

Hallo, wollen Sie IN oder NACH der EZ TZ arbeiten? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.03.2010



Antwort auf: Wiedereinstieg

P.S. Einen Anspruch auf TZ haben Sie bei beidem nur ab 15 AN

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.03.2010



Antwort auf: Wiedereinstieg

Hallo Frau Bader, Vielen Dank für die schnelle Antwort. Kann man irgendwo erfragen wie viele AN er gemeldet hat? Viele Grüße aniras

Mitglied inaktiv - 15.03.2010, 21:09



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