Hallo Frau Bader,
am 18.12.2010 läuft meine Elternzeit aus. In meinem Elternzeitantrag habe ich damals vergessen, die Elternzeit zeitlich einzugrenzen. Dort steht lediglich: Hiermit beantrage ich Elternzeit ab dem 18.12.2009 .....
Mündlich abgesprochen mit AG war ein Jahr.
Nach der Elternzeit will ich wieder Teilzeit arbeiten. In einem Gespräch hat mein AG dies abgelehnt mit der Begründung, ich könnte ja noch mal schwanger werden. Daher will er mir zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Jetzt habe ich tatsächlich erfahren, daß ich wieder schwanger bin.
Da ich den Antrag auf Teilzeit bisher nur mündlich gestellt habe (und dieser auch mündlich abgelehnt wurde), frage ich mich nun,ob mein AG nach Bekanntwerden der Schwangerschaft darauf bestehen kann, daß ich weiter in Elternzeit bleibe(da ich diese zeitlich ja nicht eingegrenzt habe). Kann er das?
Ich will und aus finanzieller Sicht muß ich auch wieder arbeiten.
Vielen Dank,mfg,leo09
Mitglied inaktiv - 27.10.2010, 21:57
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Wieder schwanger
Hallo,
1. Sie haben Kündigungsschutz
2. Einen Anspruch auf TZ haben Sie, wenn der Betrieb mind 15 An hat u keine betrieblichen Gründe entgegenstehen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.10.2010
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Wieder schwanger
Dein AG kann behaupten, ihr hättet 3 Jahre abgesprochen und drauf bestehen, dass du zuhause bleibst.
Du kannst sagen, es war nur 1 Jahr vereinbart und deine Arbeitskraft zur Verfügung stellen (also nach der Elternzeit zur Arbeit gehen/dich dort sehen lassen).
Der Rest wäre wohl über Anwälte zu klären...
Gibt es irgendjemanden, der irgendeine der mündlichen Absprachen bezeugen kann?
Wenn nicht, wirds echt schwierig! Für jede Seite!
Da freuen sich die Anwälte, denn es steht Aussage gegen Aussage...
Du hättest damals dich für 2 Jahre festlegen müssen. Aber dein AG hätte dir die Elternzeit schriftlich bestätigen müssen.
Ein Trost: zumindest kann er dich nicht kündigen!
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 28.10.2010, 09:01
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Wieder schwanger
Dann sollte ich doch am besten jetzt noch versuchen, den Antrag auf Teilzeit schriftlich bestätigen zu lassen, oder?
Ablehnen kann er Ihnen ja dann, aber ich hätte wenigstens etwas schriftliches in der Hand.
Noch weiß er nichts von der Schwangerschaft.
Gruß, leo09
Mitglied inaktiv - 28.10.2010, 12:03
Antwort auf:
Wieder schwanger
Wenn du schriftlich hast, dass deine Elternzeit nach einem Jahr um ist, du Teilzeit arbeiten möchtest und er das ablehnt (weil er dir keine Teilzeit anbieten will), dann hättest du wieder deinen Vollzeitjob.
Das bedeutet, du müsstest wieder voll arbeiten. Bedeutet aber auch, du hättest Anspruch auf das volle Mutterschaftsgeld und bekämst ein hohes Elterngeld.
Genehmigt er dir die Teilzeit, müsstest du auch wieder arbeiten, du hättest Anspruch beim Mutterschaftsgeld auf den Teilzeitlohn und bekämst ein verringertes Elterngeld (Berechnung auf Teilzeitlohn).
Bleibst du in Elternzeit (ohne Arbeit), bekommst du nur denn KK-Anteil beim MuSchu-Geld und wohl noch weniger Elterngeld.
Beim Elterngeld hängt viel davon ab, wann dein 1. Kind geboren wurde.
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 28.10.2010, 13:59
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Wieder schwanger
Hallo Frau Bader,
daß ich Kündigungsschutz aufgrund der Schwangerschaft habe, verstehe ich. Anspruch auf Teilzeit habe ich nicht, da weniger als 15 AN.
Mündlichen Antrag auf Teilzeit lehnt AG ab, mit Begründung, ich könnte ja noch mal schwanger werden.
Da ich beim Elternzeitantrag vom ersten Kind die Elternzeit nicht zeitlich eingegrenzt habe, frage ich mich nun, ob mein AG behaupten kann,daß ich noch in Elternzeit bin/bleiben muß. Finanziell muß ich aber nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen. Wie soll ich mich jetzt verhalten?
1. Antrag auf Teilzeit doch noch schriftlich stellen und auf Ablehnung warten? Dann wäre aber wenigstens klar, daß Elternzeit nach dem 1. Jahr zu Ende ist und ich hätte wieder ein Recht auf meinen alten Job.
2. auf angekündigte Kündigung warten und dann unverzüglich mitteilen, daß ich schwanger bin? Aber dann könnte er doch immer noch behaupten, daß ich in Elternzeit bin, oder?
Vielen Dank, leo09
Mitglied inaktiv - 28.10.2010, 15:44
Antwort auf:
Wieder schwanger
Wenn er dir die Kündigung gibt, ist er gleichzeitig der Meinung, dein Elternzeit ist zu ende. Denn die Kündigung kann er dir erst an deinem ersten Arbeitstag nach der elternzeit geben.
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 28.10.2010, 16:31