Frage: Wieder Schwanger und Arbeitslos

Hallo, meine Frau ist in der 14. Woche. Sie ist derzeit arbeitslos gemeldet. Kann das Arbeitsamt ihr die Leistungen kürzen wenn sie von der Schwangerschaft erfahren ? Müssen wir die Schwangerschaft melden ?

Mitglied inaktiv - 11.07.2005, 08:30



Antwort auf: Wieder Schwanger und Arbeitslos

Hallo, grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als Arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Problematisch ist, dass Sie, sobald das Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Für Kinder, die nach dem 01.01.01 geboren sind, kann Arbeitslosengeld und Erziehungsgeld parallel beantragt werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.07.2005



Antwort auf: Wieder Schwanger und Arbeitslos

Hallo! Ich habe das gleiche Problem. Mir wurde gesagt, dass das meine Sache ist wann ich das dem AA melde. Kürzen können die das ALG nicht. Ich denke mal, dass man es dann sagen muß bevor man in Mutterschutz geht. LG Saphir

Mitglied inaktiv - 11.07.2005, 08:35



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