Mitglied inaktiv
Ich beziehe im Moment,(noch für 10 Monate) Arbeitslosengeld. Jetzt bin ich erneut schwanger. Muß ich dies umgehend dem AA mitteilen ? Was ist dann mit meinem Arbeitslosengeld ? Bekomme ich dann keines mehr ? Besteht die Möglichkeit auch noch Mutterschaftsgeld zu bekommen ? ( Sorry, ich bin echt kein Raffzahn, aber ich brauche jeden Penny )
Hallo, grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als Arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Problematisch ist, dass Sie, sobald das Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Für Kinder, die nach dem 01.01.01 geboren sind, kann Arbeitslosengeld und Erziehungsgeld parallel beantragt werden. Gruß, NB
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