Hallo,
am 05.07.2006 wird meine Tochter 3 Jahre und ich müsste wieder arbeiten.Jetzt bin ich aber wieder schwanger.ET ist der 08.09.2006, d.h. der Mutterschutz fängt am 28.07.2006 an.
Habe ich dann wieder recht auf Gehalt ab dem 05.07.06 bis 8 Wochen nach der Geburt?Habe ich für die Zeit auch Urlaubsanspruch? So das ich schon vor dem 28.07.06 zu Hause bleiben kann?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mitglied inaktiv - 12.01.2006, 17:54
Antwort auf:
Wieder Schwanger! Gehalt?
Hallo,
wenn Sie noch Resturlaub haben bzw. genug Urlaub für 2006 (EZ zählt nicht) können Sie zu Hause bleiben. Unbezahlten Urlaub würde ich nicht nehmen, das bringt zu viele NAchteile. Ansonsten haben Sie für die Zwischenzeit und den Mutterschutz wieder ganz normale Ansprüche auf Lohn.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.01.2006
Antwort auf:
Wieder Schwanger! Gehalt?
Ja,
du hast in der Zeit das volle Gehalt (hatte ich auch bei meinen Kindern und war nur 1 Tag arbeiten zwischen Ende des Erziehungsurlaubs bis Anfang Mutterschutz). Zum Ulaubsanspruch kann ich dir allerdings nichts sagen.
Liebe Grüße Elke
Mitglied inaktiv - 12.01.2006, 21:41
Antwort auf:
Wieder Schwanger! Gehalt?
Danke für die prompte Antwort!
Habe ich denn nicht wie bei meiner ersten Schwangeschaft Urlaubsanspruch bis 8 Wochen nach der Geburt?
Mitglied inaktiv - 13.01.2006, 10:38
Antwort auf:
Wieder Schwanger! Gehalt?
Für den Zeitraum vom ersten Arbeitstag bis zum Ende des Mutterschutzes hast Du Urlaubsanspruch. Wieviel das bei Dir ist, musst Du bitte mit dem Arbeitgeber klären.
Diesen Urlaub kannst Du im Einverständnis mit Deinem Arbeitsgeber vor dem Mutterschutz nehmen oder im Anschluss an Deine Erziehungszeit, dieses muss im Normalfall aber schriftlich beantragt werden, da sonst der Urlaubsanspruch verfällt (Vorteil bei einem schriftl. Antrag nach der Geburt, Du erhälst eine schriftliche Antwort und hast somit was in der Hand).
LG Heike
Mitglied inaktiv - 13.01.2006, 15:30