Sehr geehrte Fr. Bader Ich habe eine etwas komplizierte Frage und schilder am besten zunächst meine Situation. Ich bin in einem festen, unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe am 18.08.15 meinen ersten Sohn bekommen. Seitdem befinde ich mich in Elternzeit (vorerst beantragt bis August 2017), beziehe Elterngeld Plus -ohne Zuverdienst- und bin noch bis Juni 2017 beitragsberechtigt. Jetzt bin ich wieder schwanger und erwarte Ende März 2017 mein 2. Kind. Nun habe ich die Information bekommen, dass ich die bestehende Elternzeit vorzeitig beenden kann, um Mutterschutz geltend zu machen. Ich würde also zum 1. Tag des Mutterschutz Zeitraum für Kind2 meine Elternzeit Kind1 unterbrechen und 14 Wochen Mutterschutzgeld beziehen? Im Anschluss würde ich in Elternzeit für Kind2 gehen und diesmal Basiselterngeld beziehen. Die Fragen die sich dabei auftun sind, was bedeutet dieses Vorgehen für den verbliebenen Elterngeld Anspruch von Kind 1 (sowohl während der 14 Wochen Mutterschutz, als auch die restlichen Monate bis Juni 17)? Was ist mit dem restlichen Elternzeit Anspruch von Kind 1 und ist ein solches Vorgehen überhaupt sinnvoll? Ich hoffe ich konnte alles verständlich darstellen und bedanke mich im Vorraum für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Nina B.
von Joniponi am 31.10.2016, 19:51