Hallo Frau Bader und / oder alle :-)
Eine Bekannte von mir hat einen Unterhaltsbeschluss von 2010 gegen ihren Ex, es gab eine Mangelfallberechnung bei ihrem Ex.
Im Beschluss steht drin, dass er Veränderungen melden soll.
Kam nie was und sie fragte auch nie wieder nach, bekam H4 lange Zeit.
Nun hat sie Arbeit und will es prüfen lassen.
Was ist wenn er beispielsweise seit 3 Jahren schon mehr verdient und mehr zahlen könnte ?
Wie lange rückwirkend kann sie das dann bekommen, oder eher das Amt dann? Wäre sie nicht in der Pflicht gewesen das alle 2 Jahre überprüfen zu lassen?
Anwalt hat sie nicht mehr durch Umzug.
Vielen Dank für Input.
von
Sternenschnuppe
am 14.03.2016, 13:31
Antwort auf:
Wie weit rückwirkend Unterhalt fordern ?
Hallo,
hier gilt die ganz normale Verjährung v 3 Jahren zum Ende des Jahres
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2016
Antwort auf:
Wie weit rückwirkend Unterhalt fordern ?
Den errechneten Betrag aus dem Mangelfall hat sie aber bekommen?
Generell: es liegt an Ihr ab und an eine Überprüfung zu veranlassen.
Ebenso kann dies der KV tun wenn er meint dass er zuviel zahlt.
"Alle 2 Jahre" ist ein Richtwert, häufiger geht nach allg. Auffassung nur wenn es starke Hinweise gibt dass der neue Unterhaltsanspruch +/- 10% ist.
Man MUSS als nicht alle 2 Jahre, man KANN.
Wenn sie es weniger häufig macht, dann ist das ihr eigenes Problem.
Gruss
D
von
desireekk
am 14.03.2016, 15:20
Antwort auf:
Wie weit rückwirkend Unterhalt fordern ?
Ja, das mit den 10% steht auch drin im Beschluss. Sie hat ihn mir gezeigt.
Ein Freund von mir arbeitet mit ihm zusammen in einer Firma und ich weiss dass er einige Positionen hochgerutscht ist.
Er selbst hat aber nix gemeldet, sie wollte trotz meinem Zureden nicht weil das Amt es ja behalten würde und sie nicht mehr hätte. Ihre Aussage !
Daher die Kernfrage: Wie weit rückwirkend müsste er es nachzahlen wenn das nun geprüft wird ?
Sie ist in dem Irrglauben ( meiner Rechtsauffassung nach ) sie würde dann alles für sich bekommen,
von
Sternenschnuppe
am 14.03.2016, 15:25
Antwort auf:
Wie weit rückwirkend Unterhalt fordern ?
Echt???
Es gibt einen Beschluss, auf dessen Grundlage er geleistet hat (nehme ich an).
Warum sollte sie nachfordern können?
Steht in dem Beschluß denn dass er selbständig melden muss?
... wohl kaum...
Denn gilt nicht: http://dejure.org/gesetze/BGB/1613.html ?
Gruss
D
von
desireekk
am 14.03.2016, 15:45
Antwort auf:
Wie weit rückwirkend Unterhalt fordern ?
Er ist neu verheiratet, seinerzeit war seine Frau in Elternzeit.
Irgendwas steht sinngemäß drin : Eine Erhöhung des Einkommens ist zu melden, insbesondere Einkommen der Frau ( weil der Selbstbehalt erhöht wurde wegen Elternzeit )
Er hat immer das gezahlt was da rauskam, aber nicht den Mindestunterhalt.
Fehlen knapp 100€ zu pro Monat.
Sie hatte aber nie Lust das überprüfen zu lassen, hat nie was gesagt oder gefordert.
von
Sternenschnuppe
am 14.03.2016, 15:50