Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und bekomme für das 1. Jahr Elterngeld. Ab Mai 2018 bin ich im 2. Jahr Elternzeit angekommen und habe vor ab August 2018 in Teilzeit beim meinem jetzigen Arbeitgeber in der Elternzeit zu arbeiten. Wieviel darf ich denn verdienen bzw wird mir dann obwohl ich kein Elterngeld mehr bekomme etwas von meinem Gehalt abgezogen? Ich möchte dann gerne 15 Stunden in der Woche arbeiten. Muss ich für die kommende Teilzeitbeschäftigung etwas bei meinem Arbeitgeber, der Krankenkasse oder bei der Elterngeldstelle beantragen? Und wenn ja was? Freundliche Grüße
von SarahCla am 09.04.2018, 07:38