Hallo liebe Sternschnuppe, sehr geehrte Frau Bader, ich habe nochmal eine Frage zum Thema Urlaub. Ich habe heute von unserer Perso die Rückmeldung bekommen, dass mir für Oktober (Mutterschutz endet am 22.10.) keinen Urlaub mehr zusteht, weil ich dann direkt in Elternzeit gehe und den Monat nicht mehr mit Mutterschutz "voll" bekomme und mir nur für volle Monate Urlaub zusteht. Allerdings habe ich mich etwas schlau gemacht und bin darauf gestoßen, dass ein AG nur volle Monate "Elternzeit" abziehen darf. Ich begründe meine Ansicht mit § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG und mein AG seine mit § 5 BUrlG. In den meisten Fällen wird es doch so sein, dass man mitten in einem Monat ausscheidet, also sollte der Sachverhalt eindeutig geregelt sein. Ich bin jetzt total verwirrt... Was ist hier richtig? Ich bin auf u.a. auf folgenden Sachverhalt / Urteil gestoßen: http://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/bag-urlaub-kann-wegen-elternzeit-gekuerzt-werden_218_78150.html Vielen Dank für die fleißigen Helfer hier im Forum.
von VerenaSch am 06.07.2015, 14:20