Ich bin jetzt seit August 2000 in Elternzeit. Im September 2002 habe ich einen Sohn bekommen... nun bin ich wieder schwanger und bekomme im Januar ein Baby. Zwischen dem ersten und zweiten Kind war ich ca. ein Jahr als 620DM Job im Büro.
Eine Freundin sagte mir nun, wenn ich mehr als 6 Jahre in der Elternzeit bin, hätte ich keinen Anspruch mehr auf den Stellenerhalt. Stimmt das? Sollte ich dann nur 2 Jahre Elternzeit nehmen... und ein Jahr dann später? Lieber würde ich wieder die vollen 3... bzw. 31/2... laut Versicherungstarifvertrag nehmen.
Danke ihnen..
Nicole
Mitglied inaktiv - 07.07.2004, 19:59
Antwort auf:
Wie lange in Mutterschutz... und Stelle bleibt?
Hallo,
nein, Sie behalten den Anspruch auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Egal, wie viele KInder Sie bekommen. Sie müssen nur immer rechtzeitig einen neuen Antrag stellen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.07.2004
Antwort auf:
Wie lange in Mutterschutz... und Stelle bleibt?
Solange die Elternzeit durchgehend gegeben ist, muß Dir dein AG die Stelle freihalten.
In der Versichrungsrtschaft bei zwei Kindern sogar eben auch 7 Jahre!
Selbst wenn Du dann NOCH ein Kind bekommst, meldest Du Dich eben nach gut 10 jahren wieder :-)
= der Arbeitsplatzanspruch verfällt nie.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 07.07.2004, 21:46