Hallo,
ich habe aus einer früheren Beziehung eine 9 Jährige Tochter. Der KV hat mal Unterhalt gezahlt und mal nicht. ( Gerichtsurteil besteht seid 2004).
Nun beläuft sich der aufgelaufenen Unterhalt auf eine 4 stellige Summe.
Da die Beistandschaft beim Jugendamt nichts gebracht hat, also er auch nicht auf die schreiben von der Beamtin reagiert hat, habe ich sie jetzt nicht mehr erneuert.
Nun meine Frage: Wie kann ich den ausstehenden Unterhalt für meine Tochter Einklagen bzw. Pfänden lasse?
Ich habe nur seine Adresse und weiß das er Selbstständiger Bauunternehmer ist.
Vielleicht kann mir ja einer nen Tipp geben. Danke im Voraus für Eure Antworten
von
mamaMelli81
am 12.02.2013, 18:46
Antwort auf:
Wie kann ich Kindesunterhalt Pfänden/ Einklagen?
Hallo,
Anwalt!!!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.02.2013
Antwort auf:
Wie kann ich Kindesunterhalt Pfänden/ Einklagen?
Wenn die Beistandschaft versagt, wirst du dir einen Anwalt nehmen müssen. Wenn du einen flexiblen, pfändbaren Titel hast, dann sollte das nicht kompliziert sein.
von
Pamo
am 12.02.2013, 22:36
Antwort auf:
Wie kann ich Kindesunterhalt Pfänden/ Einklagen?
Hallo Pamo,
was meinst du mit flexiblen Titel?
von
mamaMelli81
am 13.02.2013, 14:15
Antwort auf:
Wie kann ich Kindesunterhalt Pfänden/ Einklagen?
Ein flexibler Titel ist ein Gerichtsurteil das den Unterhalt flexibel anpasst. Wenn der Kindsvater mehr verdient, dann zahlt er mehr. Wenn das Kind älter wird, dann springt er in eine andere Unterhaltsgruppe.
Wenn in deinem Titel steht, dass der Kindsvater bspw. 175 Euro Unterhalt zu zahlen hat, dann kannst du auch nur das pfänden lassen, auch wenn der Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle gestiegen wäre.
von
Pamo
am 13.02.2013, 17:01