Hallo,
ist zwar noch lange hin, aber es würde mich trotzdem mal interessieren.
Wie ist das, wenn die Kinder nach den 3 Jahren in den Kiga bzw die Schule gehen...eigentlich könnte ich ja in der Zeit arbeiten. Allerdings ist es in meinem Job, so gut wie unmöglich eine Stelle zu finden, bei der ich um 13 uhr dann wieder zu hause bei den Kindern wäre.
Kann ich mich da dann arbeitslos melden????
Und v.a. steht mir Arbeitslosengeld zu??? Wird das Einkommen meines Mannes darauf angerechnet???
Danke sagt Larababys Mum
Mitglied inaktiv - 07.03.2003, 14:55
Antwort auf:
Wie gehts nach EU weiter???
HAllo,
wenn man sich arbeitslos meldet, erhält man nur dann Arbeitsloengeld, wenn man zum einen die Anwartschaften erfüllt und weiterhin dem ARbeitsmarkt zur Verfügung steht. Bei Halbtags kriegt man halbes Arbeitslosengeld.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.03.2003
Antwort auf:
Wie gehts nach EU weiter???
hallo,
wenn sich die kinderbetreuungszeiten nicht mit den arbeitszeiten vereinbaren lassen, dann kannst du dich arbeitslos melden (kannst sogar selbst kündigen, ohne eine sperre zu bekommen. war jedenfalls bei mir so).
das gehalt deines mannes wird auf arbeitslosengeld nicht angerechnet. das ist erst bei arbeitslosenhilfe so.
wende dich doch, wenn es soweit ist, einfach an das arbeitsamt. die haben mir sehr nett auskunft gegeben und weitergeholfen.
alles gute :o)
stephanie
Mitglied inaktiv - 07.03.2003, 16:20