Guten Abend.
Das ist meine erste Schwangerschaft. Mein voraussichtlicher Geburtstermin ist der 27.07.19. Ich muss jetzt den Urlaub für 2019 einreichen. Ich habe 32 Tage im Jahr Urlaub. Muss ich den ganzen Urlaub vor den Mutterschutz nehmen oder nur anteilig? Mir wurde gesagt ich muss 12(Monate) : 6 (Monat des Mutterschutz) × 32 (Urlaubstage) rechnen.
MfG SA_80
von
Sa_80
am 10.12.2018, 19:01
Antwort auf:
Wie berechne ich meinen Urlaub?
Hallo,
Sie haben Anspruch für jeden Monat, den Sie nicht komplett in EZ sind. Wenn also der Mutterschutz tatsächlich (kommt auf den tatsächlichen ET an) bis in den November reicht, wird der Anspruch um 1/12 gekürzt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.12.2018
Antwort auf:
Wie berechne ich meinen Urlaub?
Wer immer dir das gesagt hat, hat schon mal Mist gebaut. oder in Mathe eine glatte 6-. Dir steht Urlaub für jeden vollen Monat zu den du nicht in EZ bist. Also nicht nur bis zur Geburt sondern bis Ende Mutterschutz nach Geburt.
Wenn Kind wirklich am 27,07 kommt, was eher unwahrscheinlich ist, dann rechne mal mit Mutterschutz so bis Ende September. Heißt also dir stehen 9/12tel deines gesamten Jahresurlaubes zu. Nach Dreisatz also 32 durch 12 und das Ergebnis dann mal 9. Wären dann 24 Tage statt 64 wie bei deiner oben genannten Rechnung.
Viele AG sagen das der Urlaubsanspruch bis zum voraussichtlichen ET genommen werden soll, der nach der Geburt kann oft bestehen bleiben, der verfällt nicht. Und zwar bis zum Folgejahr indem Deine EZ endet. Mein Rat also, frag bei euch im Personalbüro nach was denen am liebsten ist. Die können es dir dann auch genau ausrechnen.
von
Felica
am 10.12.2018, 19:27
Antwort auf:
Wie berechne ich meinen Urlaub?
Danke für dir schnelle Antwort. Damit kann ich was anfangen.
Ich muss meinen Text korrigieren:-)
Den Rechenweg hatte ich falsch aufgeschrieben. LOL
Mir wurde gesagt 32÷12×6.....war dann doch nicht ganz so falsch.....
Mfg Sa_80
von
Sa_80
am 11.12.2018, 20:59