Hallo Fr. Bader, Meine Elternzeit enden im März 2017 nach einem Jahr. Ich war davor seit 2000 TZ (26st) in einer Arztpraxis mit 6 Mitarbeiter angestellt. Habe meinem AG auch in dem Antrag auf Elternzeit mitgeteilt das ich nach der Elternzeit wieder arbeiten komme. Er hat in meiner EZ eine neue Helferin ungefähr zu meinen Stunden eingestellt,aber nicht als schwangerschaftsvertretung sondern ganz normal. Jetzt kriege ich vom Arbeitgeber mitgeteilt das er keine freie Stelle mehr hat für mich. Was kann er jetzt tun? Mich zum Ende der EZ kündigen oder erst am 1. Arbeitstag mit kündigungsfrist von 4 w? Wie kann ich mich dagegen wehren? Die Stelle steht mir doch zu oder? Hoffe sie können alles verstehen. Ich bin seit über 16 Jahren da beschäftigt und bin darüber sehr enttäuscht. Mfg jn1
von Jn1 am 03.12.2016, 23:51