Hallo Frau Bader, fast die ganze Schwangerschaft über bin ich bei meinem Arbeitgeber ausgefallen und war krank geschrieben. a) Habe ich trotz langer Krankschreibung Anspruch auf Urlaub für das Schwangerschaftsjahr (2016)? b) Habe ich auch innerhalb der Elternzeit von drei Jahren einen Urlaubsanspruch angesammelt oder hat man diesen nur durch die realen Tage, die man vor Ort gearbeitet hat? Falls ein Anspruch besteht, verfällt der Urlaubsanspruch auch innerhalb der Elternzeit irgendwann wieder? Bislang konnte ich mich hier um nichts kümmern. lieben Dank. lupeli
von lupeli am 06.06.2019, 16:42