Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im Februar unser 2. Kind. Ich werde offiziel am 13.1. in den Muttschutz gehen und bis dahin mein kleines Gehalt bekommen. Ich verdiene € 400, desweiteren bekomme ich einen Firmenwagen gstellt, dessen Wert ich mit € 180 mit der 1% Methode versteuere. Nach Ablauf der 8 wöchigen Schutzfrist werde ich wieder arbeiten gehen, zu den gleichen Bedingungen wie vorher. Wird der Dienstwagen bei der Berechnung des Erziehungsgeldes mit einbezogen? Oder nur die € 400, diese würden ja nicht einfliessen. Wie ist das mit dem Mutterschaftsgeld? Wird das vom Erziehungsgeld abgezogen oder zählt dann nur mein Einkommen bis zum 13.1.2004? Vielleicht können Sie mir weiterhelfen? Vielen Dank Herzliche Grüße Anja
Mitglied inaktiv - 25.11.2003, 11:59