Hallo, ich habe in jetziger Elternzeit bei meinem AG gekündigt. Bin seit 2010 in Elternzeit und bevor ich in den Mutterschutz überging, bekam ich vom Arzt ein Beschäftigungsverbot wegen vorzeitiger Wehen. Konnte meinen Urlaub also vorher nicht nehemn. Was passiert denn jetzt damit, nach meiner Kündigung? Muss der ausbezahlt werden oder verfällt der? Lg
von Tani6785 am 04.07.2012, 08:25