Wann welche Arbeitszeit-Ansprüche ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wann welche Arbeitszeit-Ansprüche ?

Hallo Frau Bader, ich habe bei der Geburt meines Kindes 3 Jahre Elternzeit beantragt und möchte nun, wenn es ein Jahr alt ist wieder mit 50 % arbeiten, dies dann die restlichen 2 Jahre. (vorher hatte ich eine 96-%-Stelle). Meine Fragen: 1. habe ich jetzt nach einem Jahr, also innerhalb der Elternzeit nur Anspruch auf meine bisherige fast volle Stelle oder kann ich auch teilzeit wieder kommen? Was sagt da die Gesetzeslage? Ich frage da der AG mir weniger als 50 % anbieten möchte, das für mich aber finanziell nicht möglich wäre. 2. Stimmt es, daß ich nach der Elternzeit von 3 Jahren Anspruch auf meine bisherhige Stelle habe und nur Teilzeit arbeiten kann (z.B. 30 Std.) wenn der AG es genehmigt, dies dann aber zu einer Änderung des Arbeitsvertrag führt und ich dann für immer auf meine vollen Stunden verzichte?

Mitglied inaktiv - 23.07.2009, 23:20



Antwort auf: Wann welche Arbeitszeit-Ansprüche ?

Hallo, wenn der Ag mehr als 15 An hat u keine betriebl. Gründe dagegen sprechen, können Sie 15-30 Std arbeiten. Das auch weiter nach der EZ Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2009



Antwort auf: Wann welche Arbeitszeit-Ansprüche ?

Jahr wieder 50% arbeiten möchtest? Wenn nicht, denke ich mal geht das nur mit Zustimmung des Chefs. Ja, Du hättest Anspruch auf Deine 96% STelle nach den 3 Jahren. Wenn Du aber nur TZ arbeiten kannst, kann es u.U. eine Änderungskündigung geben. Ich denke mal, das soltle man mit dem Chef klären. Irgendwie müssen die Vorgesetzen ja auch planen können. Wenn Du TZ möchtest, er aber eine VZ Kraft benötigt und Dir nach einem halben Jahr einfällt ach herrje, VZ wäre doch besser,... Ich finde es schon sehr Kulant von Deinem Chef, daß er Dich trotz beantragter EZ arbeiten lassen würde. LG Peeka

Mitglied inaktiv - 24.07.2009, 11:15



Antwort auf: Wann welche Arbeitszeit-Ansprüche ?

Hallo, ja, es war von Beginn an, also noch in der Schwangerschaft klar vereinbart (und mittels Gesprächsnotiz festgehalten), daß ich nach einem Jahr wiederkomme mit einer halben Stelle bis zum Ende der Erziehungszeit. Nun wurde meiner Vertretung jedoch damals ein unbefristeter Vertrag mit 50 % gegeben (davon habe ich nichts gewusst) und nun heißt es, ich müsse mich mit dem Rest begnügen,- und das finde ich nicht fair mir gegenüber. Zuwas macht man dann solche Planungsgespräche?? lG, Julia

Mitglied inaktiv - 24.07.2009, 16:42



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