Liebe Frau Bader, ich stehe kurz vor Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages. Da ich ab 1.10. Urlaub habe und dieser zum 1.10. beginnen soll, werde ich diesen erst nach meinem Urlaub am 20.10. erstmals vorgelegt bekommen. Weiterhin habe ich aber auch am 1.10. einen Termin bei meiner Frauenärztin zur Aushändigung des Mutterpasses usw. Bin ich ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, den AG zu informieren? Die Ärztin meinte letzte Woche, es kann sein, da das Baby noch unterentwickelt ist, dass es noch abgehen kann und soll - gerade weil ich mich beruflich etabliere - erst mal nichts an die große Glocke hängen. Wie soll ich mich am besten verhalten? Ich möchte diesen Vertrag unbedingt haben, da mein Freund die Elternzeit nehmen wird und ich dann wieder in den Beruf einsteigen kann nach dem Mutterschutz. Aber ich weiß nicht, ab wann ich vorsätzlich unterschreibe. Verstehen Sie? Herzlichen Gruß Carmen W.
Mitglied inaktiv - 30.09.2008, 16:54