roza_soza
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mich wegen eines befristeten Arbeitsverhältnisses letztes Jahr auf Arbeitssuche begeben. Kurz nachdem ich eine Bewerbung geschrieben habe, wurde ich schwanger. Als ich nach dem Vorstellungsgespräch in der 13. Woche eine Zusage (per Telefon) bekommen habe, habe ich dem Arbeitsgeber gesagt, dass ich schwanger bin. Damals hätte ich es unfair gefunden eine Stelle anzunehmen und dann 4 Monate später in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit zu gehen und danach nur teilzeit statt Vollzeit zu arbeiten (das habe ich auch so gesagt...). Der Arbeitsgeber hat daraufhin natürlich lieber eine andere Bewerberin genommen und für mich war das damals auch okay (ich hatte das damals fast auch erwartet), wiel ich ja noch bis kurz vor Geburt meines Sohnes eine Stelle hatte (2 Monate war ich dann arbeitslos) und der Wechsel noch viel Stress bedeutet hätte. Außerdem meinte der Arbeitgeber, ich könne mich nach Ende der Elternzeit melden, vielleicht hätten sie ja dann eine andere Stelle, dann auch in Teilzeit. Nun ärgere ich mich aber darüber, wahrscheinlich werde ich jetzt nach Auslaufen der Elternzeit erstmal arbeitslos sein, bevor ich eine neue Stelle finde. Wie sieht es denn rechtlich aus, durfte der Arbeitsgeber (Stadtverwaltung) das überhaupt? Und könnte ich jetzt noch etwas dagegen machen? Ich würde natürlich keine Stelle einklagen wollen, aber doch gerne mal nachfragen um einen besseren Standpunkt zu haben, wenn ich nun demnächst anrufe und nach der halb-versprochenen Stelle frage. Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, nein,er durfte nicht explizit wegen der SchwS ablehnen - allgemein schon. Da Sie es nicht nachweisen können ist da sThema leider durch Liebe Grüße NB
la-floe
...und fürs nächste mal draus lernen... alles Gute la-floe
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