Guten Abend, meine Elternzeit endet am 18.05.2020, d.h. mein erster Arbeitstag ist der 19.05.2020. Ich hatte vor der Elternzeit 40 Stunden gearbeitet, und möchte nun auf 20 Stunden reduzieren. Wann kann ich einen Antrag auf Teilzeit stellen? Erst bei Rückkehr, oder bereits vorher? Die Personalabteilung hat bereits mitgeteilt, dass sie mir keine Teilzeitstelle anbieten werden. Das Unternehmen hat 50 Mitarbeiter. Ich habe in meinem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Wann müsste ich demnach kündigen, wenn ich nicht mehr zurückkehre? Zum Ende der Elternzeit oder zu Ende April? Vielen Dank für Ihren Rat und beste Grüße, Jessica
von
JessicaK.
am 22.01.2020, 21:04
Antwort auf:
Wann ist Teilzeit Antrag möglich?
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.
Die Kündigungsfrist zum Ende der EZ beträgt 3 Mo., während der EZ jeweils nach Vertrag.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.01.2020
Antwort auf:
Wann ist Teilzeit Antrag möglich?
Du musst die Stundenreduzierung mindestens 3 Monate vor dem Ende deiner Elternzeit beantragt haben. Früher ist kein Problem. Du kannst selbst entscheiden, ob du mit einer Frist von drei Monaten zum Ende deiner Elternzeit kündigen möchtest oder zum Monatsende unter Einhaltung deiner vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist, also ebenfalls 3 Monate.
von
chrissicat
am 22.01.2020, 22:36
Antwort auf:
Wann ist Teilzeit Antrag möglich?
Achtung der AG muss begründen warum TZ nicht möglich ist. Ein einfaches wir bieten keine TZ reicht nicht aus.
von
Felica
am 22.01.2020, 23:34