Hallo Frau Bader,
ich bin heute in der 14. SW und mich würde interessieren ob es eine bestimmte Frist gibt, dem AG über die SS zu informieren. Habe seit 3 Wochen Urlaub und fange ab nächste Woche wieder an zu arbeiten. Werde es ihm natürlich dann erzählen, allerdings weiß ich nicht genau, ob es da eine Frist gibt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Liebe Grüße
Sabine
Mitglied inaktiv - 16.10.2002, 14:00
Antwort auf:
Wann Arbeitgeber benachrichtigen?
Liebe Sabine,
lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist.
Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist.
Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen.
Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.10.2002