Hallo Frau Bader,
Ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen und werde diese jetzt vorzeitig beenden um in Mutterschutz für mein zweites Kind zu gehen. Dass ich das dritte Jahr auf einen späteren Zeitpunkt übertragen lassen kann, weiß ich. Aber was passiert mit den Monaten Elternzeit, die ich aufgrund der vorzeitigen Beendigung nicht in Anspruch nehme? In meinem Fall sind es zwei Monate. Habe ich Anspruch die ebenfalls übertragen zu lassen? Oder verfallen die einfach? Oder liegt das im Ermessen des AG?
Vielen Dank im Voraus
von
KleineElster
am 23.11.2017, 20:21
Antwort auf:
Vorzeitige Beendigung Elternzeit
Hallo,
ich gehe davon aus, dass Kind 1 nach dem 01.07.2015 geboren ist. Dann können Sie bis zu 24 Mo auch ohne Zustimmung des AG übertragen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.11.2017
Antwort auf:
Vorzeitige Beendigung Elternzeit
Die Monate kannst du auch übertragen lassen.
LG
von
Lewanna
am 23.11.2017, 20:38
Antwort auf:
Vorzeitige Beendigung Elternzeit
Mein AG meinte die verfallen. Ich habe leider nirgendwo etwas konkretes in den Gesetzen gefunden. Hast du da was?
von
KleineElster
am 23.11.2017, 21:34
Antwort auf:
Vorzeitige Beendigung Elternzeit
ist das kind vor dem 1.6.15 geboren, kannst du nur 12 monate über das dritte jahr raus übertragen lassen. in dem fall würden die monate, die mehr als ein jahr wären, verfallen. ist es nach juni 15 geboren, kannst du bis zu 24 monate mit rüber nehmen. könnte auch der 30.6. sein, hab das genaue datum nicht auf dem schirm..
von
mellomania
am 23.11.2017, 22:12