Beziehe derzeit AlgI und gehe am 13.06.09 in MuSchu. Verliehre ich den Anspruch auf AlgI, wenn ich due SS erwähne oder ist es Betrug am Arbeitgeber, wenn ich dies nicht tue? Bin ziemlich duenn, daher fällt SS derzeit noch nicht auf...
Mitglied inaktiv - 09.02.2009, 13:53
Antwort auf:
Vorstellungsgespräch und Schwangerschaft
Hallo,
grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden.
Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter.
Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Und damit endet auch der Bezug von beitragsfreier KK – wenn Sie nicht ArbGeld II erhalten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2009