Schröder
Guten Tag Frau Bader, mein Mann und ich hätten gern noch ein weiteres Kind für das wir auch üben. Nun habe ich am Mittwoch ein Vorstellungsgespräch und es könnte sein das ich bereits schwanger bin. Die Stelle ist unbefristet, allerdings in einer Krippe. Was bedeutet das hier das MuSchG wohl greift, bezüglich des Infektionsschutzgesetz. Nun würde ich dem potentiellen neuen AG nicht auf die Nase binden wollen das wir in der Kinderplanung stecken und ich ggf. bald wieder ausfalle. Wie verhält sich das im Rahmen der Probezeit? Wenn ich bekannt geben sollte das ich schwanger bin, endet dann das Arbeitsverhältnis mit der Probezeit oder stünde ich in dem Fall auch unter dem besonderen Kündigungsschutz. Fair ist es sicherlich nicht dem AG gegenüber, aber derzeit habe ich nur einen Zeitvertrag und würde mich finanziell verbessern. Diese Stellenzusage wäre für mich ein 6er im Lotto nach der ich schon lange lange suche. Vielen herzlichen Dank im voraus. Nadine
Hallo, die SchwS steht ja noch gar nicht fest. Also Mund halten und niedlich gucken. Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ganz klar - einfach ganz normal zum Vorstellungsgespräch gehen. 1. wissen Sie doch gar nicht, ob sie schwanger sind. 2. wenn Sie den Job bekommen - dann den Arbeitsvertrag unterschreiben und erst wenn auch der Arbeitsgeber den Vertrag unterschrieben hat, die Schwangerschaft bekannt geben. - Die Probezeit von 6 Monaten ist dann "vorbei" - denn ohne ganz besonderen Grund (sowas wie Diebstahl o.ä.), können Sie als Schwangere nicht gekündigt werden. Also - Chance auf den Job ergreifen.
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