Hallo Frau Bader, wie ist das mit der Nachweispflicht zu Vorsorgeuntersuchungen, mein FA weigert sich, mir eine Bescheinigung auszustellen von wann bis wann er mich unteruscht hat.Ich kann leider nur während der Arbeitszeit zu den Terminen gehen. Mein Arbeitgeber aber sagt wenn ich die Stunden wieder "gutgeschrieben" bekommen möchte die ich beim FA war muss ich eine Bescheinigung mit Datum und behandelnde Zeit bringen. Da ich am Anfang der Schwangerschaft arge Probleme habe sind das nun so ca. 20Stunden Minus. Muss ich die am Ende, bevor ich in Mutterschutz gehe wieder reingearbeitet haben? Ich darf doch lt. Gewerbeaufsichtsamt keine Überstunden machen, wie soll ich das dann machen? Kann mir mein Arbeitgeber die Stunden vom Lohn abziehen? Vielen Dank im voraus Britta
Mitglied inaktiv - 05.01.2002, 12:13