Hallo Frau Bader,
Zur Zeit betreut meine Frau unsere 8 Wochen alte Tochter ohne sich in einem Angestellten- oder Beamtenverhältnis zu befinden. Nun hat meine Frau eine Beamtenstelle in NRW für Ende August angeboten bekommen. Da sie weiterhin unsere Tochter betreuen möchte, würde sie gerne die Stelle annehmen, aber erst zum 1.5.2020 antreten. Daher müsste sie sofort Elternzeit anmelden, um die 7 Wochenfrist zu wahren.
Unsere Frage ist, ob sie die Elternzeit mit Vertragsunterschrift anmelden kann oder ob, sie erst die Stelle Ende August antreten muss und dann erst die Elternzeit anmelden und 7 Wochen warten muss?
Vielen Dank und viele Grüße
Christian
von
Christian51063
am 08.07.2019, 22:20
Antwort auf:
Voraussetzungen Antrag Elternzeit Beamte NRW
Hallo,
mit Vertragsunterschrift.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2019
Antwort auf:
Voraussetzungen Antrag Elternzeit Beamte NRW
Hallo Frau Bader,
Vielen Dank für Ihre Antwort. Nur aus reinem Interesse, in welchem Gesetz ist denn fest gelegt, dass man den Dienst nicht antreten muss? Die Bezirksregierung hatte uns gesagt, dass sie die Elternzeitanmeldung vor Dienstantritt nicht stattgeben würde und meine Frau erst 7 Wochen nach Dienstbeginn in Elternzeit gehen könnte. Aufgrund dessen hat meine Frau die Stelle abgelehnt. Ist die Aussage der Bezirksregierung rechtens?
Vielen Dank und viele Grüße
Christian
von
Christian51063
am 14.07.2019, 17:42