Von Teilzeit auf Vollzeit, noch nichts schriftlich

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Von Teilzeit auf Vollzeit, noch nichts schriftlich

Hallo Frau Bader, ich habe ein Frage bzgl. der Mittelungspflicht einer Schwangeren und bzgl. der Rechtslage bei meiner mündlichen Zusage einer Vollzeitstelle. Ich habe letzte Woche in mündlicher Form von meinem Arbeitgeber erfahren, dass ich ab 1.1.2010 wieder in Vollzeit arbeiten kann. Wir hatten schon vorher das Gespräch, dass ich gerne meine Stunden erhöhen würde. Ja nun hat er mir die Erhöhung angeboten und ich habe "eingeschlagen". Das alles werde ich aber (so wie ich meinen Chef kenne) auf keinen Fall vor dem 2.1.2010 in Schriftform vorliegen haben. Nun habe ich nur ein "Problem", wie sicher ist diese mündliche Zusage? Wir sind gerade in unserer aktiven Babyplanung und es wäre nicht auszuschließen, dass ich in den nächsten paar Tagen einen positiven Schwangerschaftstest erhalten könne. In meiner ersten Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber direkt nach dem Ausstellen des Mutterpasses eine Bescheinigung über die Schwangerschaft vorgelegt. Nun bin ich mir aber sicher, dass wenn ich rechtzeitig von der Schwangerschaft informieren würde vor dem 1.1.2010, dann werde ich die Vollzeitstelle nicht bekommen und sich aus der Abmachung der Stundenerhöhung heraus winden. Wie sähe es denn aus, wenn ich ihm erst nach dem 1.1.2010, das wäre dann spätestens in der 13. SSW, wenn es denn jetzt aktuell tatsächlich eingeschlagen hätte, von der Schwangerschaft informiere? Nun in Kurzfassung meine Fragen: 1) Wann muss eine Schwangerschaft spätestens mitgeteilt werden? 2) Kann der Arbeitgeber auf Grund von einer Schwangerschaft eine mündliche Vereinbarung lösen? 3) Zählt denn eine mündliche Vereinbarung überhaupt etwas? Oder soll ich mit Nachdruck etwas schriftliches Verlangen? Vielen lieben Dank schonmal für ihre Antwort.

Mitglied inaktiv - 25.10.2009, 22:06



Antwort auf: Von Teilzeit auf Vollzeit, noch nichts schriftlich

Hallo, 1. Eigentlich gleich aber es droht keine SAnktion, wenn nicht 2. Nein - aber Sie müssen es beweisen können 3. Ja, genausoviel - aber, wie gesagt, man muss es beweisen können. Deshalb besser schriftlich Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.10.2009



Antwort auf: Von Teilzeit auf Vollzeit, noch nichts schriftlich

Vielen lieben Dank für ihre Antwort. Zeugen hätte ich in Form von dem Betriebsrat, der war anwesend. Dann bin ich nun beruhigter.

Mitglied inaktiv - 29.10.2009, 12:04



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