Vollzeitstelle auf zwei Teilzeitstellen splitten ohne Einverständis

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vollzeitstelle auf zwei Teilzeitstellen splitten ohne Einverständis

Sehr geehrte Frau Bader, zuerst vielen Dank, dass Sie sich die Mühe machen all diese Fragen zu beantworten. nun zu meiner: Ich bin bei einem großen deutschen LKW-Hersteller beschäftigt, habe einen Vollzeit-Tarif-Vertrag nach IG-Metal. Seit kurzer Zeit bin ich mit meinem dritten Kind in Elternzeit. Mein Chef hat mich vor kurzem angesprochen, dass er meine Stelle gerne in zwei Teilzeit-Stellen umwandeln würde. Hintergrund ist, dass mein derzeitiger Ersatz über eine externe Firma kommt und er die Person gerne anstellen möchte. Leider hat die Firma aber auch Einstellungs-Stop, das heißt, er bekommt keine neue Stelle genehmigt. Auch wenn ich seine Beweggründe verstehe, so muss ich auch an mich und meine Familie denken. Wenn ich dem zustimme, habe ich Angst nicht mehr an eine Vollzeit-Stelle ran zu kommen. Zur zeit möchte ich mir diese Option aber so lange wie möglich offen halten - soll heißen, nach der Teilzeit in Elternzeit würde ich gerne wieder die Möglichkeit haben Vollzeit zu arbeiten. Meine Frage nun: Kann mich die Firma dazu zwingen, meine Stelle zu teilen, oder habe ich ein Veto? Nachdem die Firma auch eine Beschäftigungsgarantie bis 2025 ausgesprochen hat, sollte eine Kündigung aus betrieblichen Gründen und damit eine Änderung meines Vertrages ausgeschlossen sein, oder? Wie sehr würde mich eine schriftliche Vereinbarung mit der Personalabteilung, dass ich eine Vollzeitstelle bekomme, sobald ich den Bedarf anmelde, absichern und worauf müsste ich achten? - das war meine Überlegung um meinem Chef eventuell entgegen zu kommen....oder wäre das eine dumme Idee? mit herzlichem Dank im Voraus!

von k_sh am 16.01.2019, 10:55



Antwort auf: Vollzeitstelle auf zwei Teilzeitstellen splitten ohne Einverständis

Hallo, Sie haben einen Vertrag über VZ und den kann der AG nicht einseitig ändern. Wenn Sie das unterschreiben sieht es anders aus. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.01.2019



Antwort auf: Vollzeitstelle auf zwei Teilzeitstellen splitten ohne Einverständis

Du hast nach der EZ Anspruch auf deine alte Position oder eine vergleichbare - also auch Anspruch auf deine Vollzeitstelle und die entsprechende Vergütung. Heißt: wenn du nur TZ arbeiten möchtest, kannst du dem natürlich zustimmen. Wenn nicht, musst du auch nicht. Du kannst auch auf die neue Brückenteilzeit gehen und eben vereinbaren, dass du für zB 2 Jahre TZ arbeitest, danach wieder in VZ. Was nicht geht ist eine Vereinbarung, in der die Rückkehr in VZ offen gelassen wird und von dir nach Bedarf dann aber plötzlich umgesetzt werden soll. Auch der AG benötigt ja eine gewisse Planungssicherheit. Was ich nicht machen würde: dem Vorschlag zustimmen und auf mündliche Aussagen wie "ja, wenn sie dann wider VZ wollen, finden wir da schon eine Lösung". Alles immer schriftlich festhalten!

von cube am 16.01.2019, 11:06



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