Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldantrag Elternzeit splitten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldantrag Elternzeit splitten

DortmundLady124

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Hallo, Bekannte von mir sind in folgender Situation. Ihr Sohn wurde im September 2019 geboren. Sie ist Hausfrau und nimmt 12 Monate Basiselterngeld (Sockelbetrag) und er hat direkt nach Geburt einen Monat Elternzeit genommen und hat ab Dezember einen neuen Arbeitgeber. Er wollte noch nicht das Thema Elternzeit ansprechen, aber er möchte gerne den zweiten Monat Elternzeit im Frühjahr nehmen. Nun sitze ich vor dem Elterngeldantrag (die beiden sprechen kein Deutsch und ich versuche das deshalb für die beiden zu erledigen). Da der Kleine ja in ein paar Woche drei Monate alt ist, sollte der Antrag ja schnellst möglich weggeschickt werden. Aber wie macht man es denn,wenn man noch keine Ahnung hat, wann der zweite Elternzeitmonat für den Vater genommen wird?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Idee, den 14. LM anzukreuzen und es später zu ändern, finde ich gut. Und den Einwand mit der Probezeit auch. Liebe Grüße NB


Felica

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Warum, er sagt wann er den 2ten Monate nehmen will und fertig. Also als Beispiel er nimmt den 6ten Lebensmonat. Da hat der AG kein Mitspracherecht. Allerdings kann der AG ihn natürlich nach der EZ normal kündigen. Es wäre also weit aus besser gewesen beide Monate jetzt zu nehmen bevor er beim neuen AG startet. Davon ab kann der Vater seinen 2ten Monate auch noch nachreichen. Nur der für die Mutter sollte schon abgegeben werden. Achte auf die Lebensmonate, sprich wen das Kind am 12.09 geboren wurde geht ein Lebensmonat vom 12ten bis zum darauf folgenden 11ten. So muss der Vater dann auch entsprechend die Anforderungen für das EG erfüllen, heißt nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. Hoffe das wussten die beiden wie der Vater den Monat EZ genommen hat, nicht das der von Kalendermonaten ausgegangen ist.


drosera

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Hi, aber wenn der Vater jetzt seinem Arbeitgeber mitteilt, dass er im Frühjahr EZ nehmen will, dann ist das evtl noch in der Probezeit (ungünstig) und so früh mitgeteilt, dass der Kündigungsschutz nicht gilt. Nachreichen klingt strategisch deutlich besser.


misses-cat

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Die kleine ist drei Monate, er sollte EZ nach der Probezeit nehmen, alles andere ist ungünstig. Und er sollte so Elternzeit nehmen das er es auch erst dann dem Arbeitgeber sagen braucht wenn er aus der Elternzeit raus ist. LG


Dojii

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Kreuz für den Vater als zweiten Monat pauschal den 14. Lebensmonat an. Und wenn dann klar ist, wann er den zweiten Monat tatsächlich nehmen kann/will, schickt ihr einen kurzen Brief mit der Bitte um Verschiebung des zweiten Monats an die Elterngeldstelle. Das haben wir hier quasi täglich.


DortmundLady124

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Vielen lieben Dank!! Ihr habt mir sehr geholfen :)


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