marion123
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gestern die Unterlagen von meinem AG erhalten in dem ich angeben muss, ab wann ich Elternzeit nehmen will. Ich würde gerne (16 Monate) 1,5 Jahre Elternzeit nehmen und dementsprechend Elterngeld beziehen wollen. Ist das möglich oder gibt es irgendwelche Fallstricke auf die ich achten sollte. Dazu möchte mein Mann im 13./14. Monat Elternzeit und auch Elterngeld nehmen. Wichtig zu wissen wäre für meinen Mann, wann er dies seinem AG mitteilen sollte bzw. wann er den Elterngeldantrag stellen sollte. Er hat etwas Bedenken, dass wenn er nun den Elterngeldantrag mit mir stellt, dass ihn sein AG ausstellen könnte. Ist diese Überschneidung überhaupt möglich-also dass wir gemeinsam zu Hause sind? Und bezieht mein Mann die 100 % Elterngeld, die ihm zustehen? Weiterhin würde mich interessieren ob es auch bei der Verdopplung des Auszahlungszeitraumes (24 Monate) kein Einkommen vorkommen darf? Habe ich ein Anrecht nach der Elternzeit meinen Resturlaub von 1,5 Jahren direkt im Anschluss an die Elternzeit zu nehmen und dann erst auf eine Teilzeitstelle zu gehen? Andernfalls sind ja die Urlaubstage nur noch die Hälfte wert? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, 1. Berücksichtigen Sie, dass Sie, wenn Sie weniger als zwei Jahre Elternzeit beantragen, keinen Anspruch auf Verlängerung haben. 2. Die Antragsfrist für die Elternzeit beträgt sieben Wochen schriftlich. 3.Sie können das Elterngeld auch parallel beziehen. 4. Sie können den Urlaub, wenn der Arbeitgeber zustimmt, direkt nach der Elternzeit in Anspruch nehmen. Vollzeiturlaub muss auch vollzeitmäßig vergütet werden. Liebe Grüße NB
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